Rechtsprechung
OVG Sachsen, 08.07.2010 - 4 A 72/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
BVFG § 4, § 6, § 15
Spätaussiedler, Bescheinigung, Bekenntnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bekenntnis zum deutschen Brauchtum vor Ausreise aus der Sowjetunion als ausreichend für einen Anspruch auf eine Spätaussiedlerbescheinigung; Vertrauensschutz eines Spätaussiedlers auf das Genügen eines Bekenntnisses zum deutschen Brauchtum bei Aufenthaltnahme vor dem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVFG § 4; BVFG § 6 Abs. 2 S. 1; BVFG § 15
Bekenntnis zum deutschen Brauchtum vor Ausreise aus der Sowjetunion als ausreichend für einen Anspruch auf eine Spätaussiedlerbescheinigung; Vertrauensschutz eines Spätaussiedlers auf das Genügen eines Bekenntnisses zum deutschen Brauchtum bei Aufenthaltnahme vor dem ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 10.12.2007 - 3 K 1508/03
- OVG Sachsen, 08.07.2010 - 4 A 72/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06
Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2010 - 4 A 72/08
Danach war ein Bekenntnis rechtzeitig vor der Ausreise ausreichend; ein durchgängiges Bekenntnis war nicht erforderlich (BVerwG, Urt. v. 13.9.2007, NVwZ-RR 2008, 425). - BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 49.09
Amtliche Auskunft; Amtliche Auskunft des Auswärtigen Amtes; Amtsaufklärung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.07.2010 - 4 A 72/08
Dass diese Urkunden teilweise nur als Kopie vorliegen und etwa 1994 ausgestellt wurden, spricht nicht ohne Weiteres gegen die Echthheit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.6.2010 - 5 B 49/09 -).
- BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
Zurechenbarkeit der Entgegennahme und des Führens sowie der Nutzung eines …
Das Vorbringen in jenem Schriftsatz ergänzt und vertieft insbesondere nicht bereits zuvor der Sache nach erhobene Rügen, sondern zielt auf die Frage, wie der Begriff "nach dem Recht des Herkunftsstaates" in § 6 Abs. 2 BVFG auszulegen sei, und legt auch unter Berücksichtigung des mit Schriftsatz vom 19. August 2010 vorgelegten Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2010 - 4 A 72/08 - keine Rechtsfrage dar, die revisionsgerichtlicher Klärung bedürfte (s. dazu Beschluss vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 5 B 38.10 -).